Ein Wintergarten bietet zusätzlichen Platz und kann je nach Ausführung auch als Wohnfläche zählen. Abhängig von den eigenen Ansprüchen gibt es beheizte und unbeheizte Wintergärten. , Wenn ein Wintergarten ganzjährig als Wohnraum genutzt werden soll, muss man ihn natürlich heizen. Und dafür gibt es ziemlich exakte Vorgaben, die man wissen sollte, besonders dann, wenn man mit dem Gedanken spielt, aus seinem Kaltwintergarten einen Warmwintergarten zu machen.
Wann und wie zählt ein Wintergarten als Wohnfläche?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sogenannten Warm- und Kaltwintergärten. Welche Variante die bessere Wahl darstellt, hängt von den persönlichen Anforderungen ab. Gemeinsam haben beide Arten, dass sie den Wohnraum flächenmäßig erweitern und auch die Wärmedämmung für das Haus insgesamt verbessern. Der wesentliche Unterschied liegt in der Temperatur bzw. Beheizung.
Der normale Kaltwintergarten
Ein Kaltwintergarten ist vollkommen unbeheizt und somit nicht das ganze Jahr über als erweiterter Wohnraum nutzbar. Voll als Wohnfläche zählt ein unbeheizter Wintergarten also nicht, aber immerhin zur Hälfte. Dennoch bietet auch ein Kaltwintergarten die Möglichkeit, die Terrassensaison um einiges zu verlängern. Auch wenn es draußen schon zu kalt ist, um gemütlich beisammen zu sitzen, herrschen im Kaltwintergarten noch angenehme Temperaturen. Dafür ist vor allem der Treibhauseffekt verantwortlich. Im Winter, wenn die Temperaturen nicht mehr so angenehm sind, eignet sich ein solcher Wintergarten auch für die Überwinterung von Kübelpflanzen. Des Weiteren können in den angrenzenden Räumen Heizkosten gespart werden, da der Wintergarten als eine Art Puffer fungiert.
Und was ist ein Warmwintergarten?
Diese Variante, auch Wohnwintergarten genannt, ist ganzjährig als erweiterter Wohnraum nutzbar. Deshalb zählt ein warmer Wintergarten als komplett als Wohnfläche. Der Grund dafür ist auch einsichtig. Da der Wintergarten durch eine Beheizung dauerhaft bei einer angenehmen Durchschnittstemperatur von 19° Celsius gehalten werden kann, ist er dies faktisch auch. Um die 19° Wärme im Winter entsprechend halten zu können, muss ein Warmwintergarten natürlich weit besser isoliert sein als ein kalter. Die Energiesparverordnung (ENEV) schreibt vor, dass beheizte Wintergärten mit weniger als 50 Quadratmeter Grundfläche verglaste Seitenwände mit einem U-Wert von höchstens 1,5 haben müssen. Bei Dachflächen darf der U-Wert nicht höher als 2,0 sein. Dabei handelt es sich um eine Kennzahl für den Wärmeverlust. Durch den Einsatz einer modernen Standard-Doppelverglasung (U-Wert 1,1) können diese Vorgaben in der Regel ohne Probleme eingehalten werden. Eine Dreifachverglasung hätte sogar einen U-Wert von lediglich 0,6. Allerdings reflektiert diese 50 Prozent des Sonnenlichts, wodurch sich der Wintergarten an sonnigen Frühlings- und Herbsttagen nicht so stark erwärmen kann.
Baugenehmigung einholen
In Deutschland ist das Baurecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, ob für einen Wintergarten eine Baugenehmigung vonnöten ist; oftmals ist dies auch von der Größe abhängig. Aus diesem Grund sollte man sich bei der Planung an die zuständige Behörde wenden. Der Wintergartenhersteller Masson bietet an, sich um diese Behördenangelegenheiten zu kümmern. So spart man sich die Bürokratie, die beim Ansuchen einer Baugenehmigung für den Wintergarten anfällt und diese Aufgabe wird von Personen erledigt, die sich tagtäglich mit dem Thema beschäftigen.
Kosten realistisch kalkulieren
Der Preis für einen Wintergarten ist in erster Linie vom verwendeten Material und der Ausstattung abhängig. Bei einem Kaltwintergarten kann man mit 500 bis 850 Euro pro Quadratmeter für Einfachverglasung und einen ungedämmten Rahmen rechnen. Wärmegedämmte Trägerprofile und Doppelverglasungen, wie sie bei einem Warmwintergarten notwendig sind, steigern den Quadratmeterpreis um 200 bis 300 Euro. Hierbei kommt ein Holzrahmen um rund ein Viertel teurer als Kunststoff. Eine Holz/Alu Kombination kostet ca., zwei Drittel mehr und hochwertiges Aluminium leicht das Doppelte. So kann man mit vollständiger Ausstattung und Beheizung mit einem Preis im Bereich von 1 400 bis 2 400 Euro für den Wohnwintergarten rechnen, natürlich wiederum abhängig von Rahmenmaterial und Glasart. Hinzu kommen noch die Kosten für die Grundsteuer. Denn was die Berechnung der Wohnfläche für einen Wintergarten betrifft, wirkt sich diese auch auf die Kosten aus. Und die gesamte Wohnfläche eines Hauses hat eine direkte Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer.
Fazit – Wintergarten als Wohnfläche
Ein Wintergarten bietet die Möglichkeit, auch in den kalten Monaten den Blick auf den Garten zu genießen und erweitert den Wohnraum. Auch zum Überwintern von Kübelpflanzen ist er geeignet. Ein kalter Wintergarten zählt zur Hälfte, ein warmer Wintergarten voll als Wohnfläche. Und das schlägt sich natürlich auch auf die Kosten des Wintergartens nieder.
Quellen:
- Text: Gesetzliche Vorgaben für Dachdämmung / Berechnung der Grundsteuer
- Bilder: © Foto von Deposito / Foto von Deposito