Prüfung der Elektrik nach DGUV V3 Vorschrift

Die Prüfung nach der DGUV V3 Vorschrift dürfen nur geschulte Fachkräften durchführen.
Die Prüfung nach der DGUV V3 Vorschrift dürfen nur geschulte Fachkräften durchführen.

Steht eine Prüfung nach DGUV V3 Vorschrift an, kann man sich darauf einstellen, dass alle geprüft, dass die Prüfenden alle elektrischen Geräte einer genauen Prüfung nach Vorschrift unterziehen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für Institutionen und Unternehmen. Denn es geht im Wesentlichen ja um Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Und dort, am Arbeitsplatz, sollen sämtliche Gefahrenquellen, bis hin zur Kaffeemaschine regelmäßig auf Sicherheitsstandards gecheckt werden.

DGUV V3 Vorschrift – was ist das?

Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten, und zwar:

  • Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Sie gilt auch für nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Worum geht es bei der DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV-Prüfung ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber, die elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen bereitstellen. Dies ist in § 3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Die Buchstaben „DGVU“ sind die Abkürzung für: „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.“ Diese Institution gibt eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor. Zu den relevanten Einrichtungen gehören nicht nur Produktions- u. Industriebetriebe, sondern auch Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, öffentliche Einrichtungen, Büro- und Verwaltungsunternehmen, Facility-Manager, Filialisten und mittelständisches Gewerbe. Kurz gesagt: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört eben auch die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel, um Gefahren durch Stromunfälle zu vermeiden.

Welche Fristen gelten für die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3?

Die Prüffristen für die DGUV Prüfung sind in der DGUV Vorschrift 3 geregelt. Die Prüffristen richten sich nach dem Einsatzort und der Art des elektrischen Betriebsmittels.

  • Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in nicht besonderen Betriebsstätten beträgt die Prüffrist in der Regel 4 Jahre.
  • Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in besonderen Betriebsstätten beträgt die Prüffrist in der Regel 1 Jahr.
  • Für tragbare elektrische Betriebsmittel beträgt die Prüffrist in der Regel 1 Jahr.

Die regelmäßige, fristgerechte DGUV Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten.
Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Damit Arbeitnehmer in allen Einrichtungen und Unternehmen sicher arbeiten können, stehen die sind die Unternehmer in der Pflicht. Sie müssen Betriebsmittel, Geräte und Anlagen zur Verfügung stellen, die täglich einsatzbereit sind und funktionieren. Damit man als Unternehmer keine Prüfung nach DGUV V3 verpasst, kann man, wie schon erwähnt, dauerhafte Prüfverträge nach DGUV V3 Prüfung mit darauf spezialisierten Unternehmen abschließen. So wird man auch rechtzeitig daran erinnert, dass die nächste Überprüfung ansteht. Auch wenn ein Unternehmer bzw. eine Institution neue elektrische Geräte anschaffen will, müssen diese rechtzeitig Kontakt zu den entsprechenden Prüfunternehmen aufnehmen.

Wer darf die Prüfung vornehmen?

Die DGUV Prüfung wird von einer befähigten Person durchgeführt. Diese Person muss über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die elektrischen Betriebsmittel sicher und sachgerecht zu prüfen. Da die DGUV V3 Prüfung nur geschulte Elektrofachkräfte vornehmen dürfen, gibt es eigens auf diese Prüfungen spezialisierte Unternehmen. Prüfunternehmen schicken regelmäßig in vereinbarten Abständen ihre Spezialisten. Diese müssen selbstverständlich eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben. Zudem darf die Prüfung nach der DGUV V3 nur von Spezialisten durchgeführt werden, die entsprechend geschult wurden. Des Weiteren muss die Elektrofachkraft spezielle Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln nachweisen können und alle jeweils aktuellen Vorschriften kennen.

Was muss man nach DGUV V3 prüfen?

Steht zum Beispiel in einem Industriebetrieb eine Prüfung nach DGUV V3 an, steht alles auf dem Prüfstand, was einen Stecker hat und mit Strom betrieben wird. Der Prüfer ist angehalten, alle elektrischen Anlagen auf Funktion und Sicherheit zu prüfen. Außerdem müssen die mit Strom betriebenen Betriebsmittel und Anlagen zum jeweiligen Einsatzort in der Abteilung passen. Die Prüfungskriterien, Messverfahren und die zulässigen Prüfwerte, die jede Einrichtung und jedes Unternehmen einhalten muss, sind in den DIN VDE Normen geregelt. Zu beurteilen sind unter anderem:

  • allen sichtbaren äußeren Mängel
  • der Überspannungsschutz
  • der Stromkreis
  • die Funktion der Anlage

Ist die Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel abgeschlossen, erstellt die Elektrofachkraft ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieses Protokoll ist notwendig, weil die Anlagenprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Haben die Betriebsmittel und Anlagen die Prüfung erfolgreich bestanden, erhalten sie in der Regel eine aktuelle Prüfplakette. Auf dieser Prüfplakette ist auch ersichtlich, wann die nächste Prüfung nach DGUV V3 ansteht. Für neue Geräte gilt ganz generell, dass man sie nur mit einer aktuellen Prüfplakette in Betrieb nehmen darf.

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