Ein Haus erben

Ein prächtiges Haus erben - fast schon ein Schloss

Ein schönes Haus erben, das gut in Schuss ist, kann erstmal sehr wünschenswert sein. Nur: Mit dem Erben ist das so eine Sache. Vor allem wenn eine Erben-gemeinschaft als Erbe eingesetzt wurde, brauchen Sie sehr genaue Informationen, wie genau es jetzt weiter geht.

Ein Haus erben … 

In der Regel kann man sich über ein Erbe nicht wirklich freuen, da mit dem Erbe immer der Verlust eines Menschen verknüpft ist. Wenn einem dieser Mensch nahe stand, mag man vielleicht über Erbangelegenheiten nicht gern streiten oder feilschen. Aber oft tauchen in Zusammenhang mit dem Nachlass die verschiedensten Fragen und Probleme auf, die sich nicht von allein lösen. 

Immobilien sind in diesem Fall ein besonders heikles Thema. Schnell kann man in eine Situation geraten, die richtig stressig werden kann. 

Wenn Sie ein Haus erben

Treten Sie das Erbe allein an, bzw. sind der alleinige Erbe, haben Sie völlig freie Hand und können selbst entscheiden, was Sie mit der Immobilie anfangen möchten.

Im Allgemeinen neigen die meisten Erben dazu, das Haus zu verkaufen. Aus finanzieller Sicht gesehen ist dies generell die rentabelste Lösung. So lassen sich zum Beispiel Kosten für Renovierung und Sanierung vermeiden. Um diese würden Sie nicht herumkommen, wenn Sie das Haus vermieten wollen würden.

Sie können sich aber ebenso dazu entschließen, die Immobilie selbst zu beziehen. Wer sich dazu entscheidet sein Erbe anzutreten, sollte sich jedoch grundsätzlich im Klaren darüber sein, dass man auch Schulden und Hypotheken erben kann.

Ist das von Ihnen geerbte Haus beispielsweise mit einer Hypothek belastet, sind Sie als Erbe nun dafür verantwortlich. Haben Sie ein Haus geerbt – können Ihnen Tipps von immoverkauf24 sehr gut weiterhelfen.

Haus erben 50er Jahre Einfamilienhaus

Ein Haus als Erbengemeinschaft erben

Wenn Sie nicht der Alleinerbe sind, bedeutet dies, dass Sie auch nicht allein darüber bestimmen können, wie mit dem Erbe zu verfahren ist.

Ein ganz typischer Fall ist, dass das Haus der Eltern nicht nur einem Kind, sondern allen Kindern zu gleichen Teilen vererbt wird.

Ist man sich unter den Geschwistern einig, muss dieser Umstand nicht zu einem Rechtsstreit führen.

Schwierig wird es jedoch dann, wenn man sich untereinander nicht einigen kann, wie mit der geerbten Immobilie zu verfahren ist.

Möchte womöglich ein Erbe das Haus bewohnen, ist er dazu verpflichtet, die anderen Erben auszuzahlen.

Um Konflikten vorzubeugen, sollte in diesem Fall der genaue und tatsächliche Wert des Hauses von einem Anwalt oder Notar ermittelt werden. So kann sich im Nachhinein niemand ungerecht behandelt fühlen.

Das Erbe ist steuerpflichtig

Für geerbtes Vermögen ist in Deutschland eine sogenannte Erbsteuer zu entrichten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie ein Haus erben. Diese Regelung trifft Sie allerdings nur, wenn der Wert der Erbschaft bestimmte Freibeträge übersteigt.

Die dann zu zahlenden Steuern sowie der Freibetrag variieren je nach Art des Verwandtschaftsverhältnisses zu der verstorbenen Person.

Als Grundlage gelten die herkömmlichen Steuerklassen. So wird zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann der Steuerklasse 1 zugeordnet, Gleiches gilt auch für die Kinder und Enkel des Verstorbenen.

Brüder und Schwestern werden hingegen der Steuerklasse 2 zugeteilt. Die Erben sind nur dazu verpflichtet, für die Summe Steuern zu zahlen, die die jeweiligen Freibeträge übersteigt.

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Bildquellen: 

Ein prächtiges Haus erben, fast schon ein Schloss: © fanty / pixelio.de
Haus erben: 50er Jahre Einfamilienhaus © Hartmut910 / pixelio.de

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