Eine Baugenehmigung für Gartenhaus und Co – braucht man die überhaupt? Hängt davon ab, in welchem Bundesland man wohnt, wäre die kurze Antwort. Aber es gibt noch ein wenig mehr an Vorschriften, Rechten und Pflichten zu beachten in Sachen Gartenhaus.
Baugenehmigung für Gartenhaus einholen – und zwar vorab!
Während des langen, grauen Winters gibt es im Garten nur wenig zu tun. Steht die Sonne wieder öfter am Himmel, erwacht die Natur zu neuem Leben.
Leidenschaftliche Hobbygärtner können es kaum erwarten, den Pflanzen wieder zu neuem Schwung zu verhelfen.
Es wird geschnitten, gerecht und gepflanzt, um den Sommer in einer blühenden Ruheoase zu genießen. Gleichfalls erfordern manche Gartenmöbel eine Auffrischung.
Insbesondere Holzprodukte freuen sich über eine neue Lackierung, sodass sie auch an feuchten Tagen im Freien verbleiben können. Praktisch ist ein Gartenhaus, in dem sämtliche Geräte und auch das Mobiliar in den Wintermonaten geschützt untergebracht werden können.
Vor dem Bau des Gartenhauses sollte man sich jedoch über die örtlichen Bestimmungen informieren, denn teilweise ist eine Genehmigung erforderlich. So lässt sich im Nachhinein Ärger oder gar ein Abriss vermeiden.
Baugesetz und Landesbauordnungen
Zum Beispiel bei der Fa. Gartenhaus Montageteam finden sich wichtige Informationen zum Thema Bauverordnung und Co. Darüber hinaus können unverbindliche Angebote eingeholt werden, die speziell auf die jeweiligen Ansprüche zugeschnitten sind. Die Regelungen für den Bau eines Gartenhauses unterscheiden sich je nach Bundesland.
Dies gilt auch für die Größe – ab einer vom verantwortlichen Bundesland jeweils individuell festgelegten Kubikmeterzahl ist eine Baugenehmigung erforderlich. In der Regel gilt, dass Gebäude ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei sind. Die Bestimmungen in Bezug auf die Größe sehen wie folgt aus:
Hamburg
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches dürfen 30 Kubikmeter nicht überschritten werden. Außerhalb ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich.
Bremen
Genehmigungsfrei sind Gartenhäuser mit einem Rauminhalt bis 30 Kubikmeter innerhalb des Bebauungsplanbereiches, außerhalb beträgt das Maximum 6 Kubikmeter.
Niedersachsen
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches liegt das Höchstmaß bei 40, außerhalb bei 20 Kubikmetern.
Schleswig-Holstein
Bis zu 30 Kubikmeter sind innerhalb des Bebauungsplanbereiches genehmigungsfrei. Außerhalb gelten 10 Kubikmeter.
Mecklenburg-Vorpommern
Besonderheit: Wochenendhäuser auf Campingplätzen und an anderen ausgewählten Orten sind genehmigungsfrei. Ansonsten gilt innerhalb des Bebauungsplanbereiches ein maximaler Rauminhalt von 10 Kubikmetern, außerhalb ist unabhängig von der Größe eine Baugenehmigung erforderlich.
Baden-Württemberg
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches sind 40, außerhalb 20 Kubikmeter große Gartenhäuser ohne Genehmigung möglich. Zu beachten ist, dass diese weder Installationen noch eine Feuerstelle beinhalten dürfen.
Bayern und Brandenburg
In diesen beiden Bundesländern geht es in Sachen Baugenehmigung für Gartenhaus und Co großzügig zu: Bis zu 75 Kubikmeter umbauter Raum sind innerhalb des Bebauungsplanbereiches genehmigungsfrei. Außerhalb ist jedoch – unabhängig vom Rauminhalt – eine Erlaubnis erforderlich.
Berlin
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches dürfen 10 Kubikmeter nicht überschritten werden. Außerhalb ist eine Genehmigung einzuholen.
Sachsen-Anhalt
Genehmigungsfrei innerhalb des Bebauungsplanbereiches sind 10 Kubikmeter, Gartenlauben, die unter das Kleingartengesetz fallen und Wochenendhäuser auf ausgewählten Flächen. Bauten außerhalb sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Sachsen
Mehr als 10 Kubikmeter dürfen innerhalb des Bebauungsplanbereiches ohne Genehmigung errichtet werden. Außerhalb: siehe Sachsen-Anhalt.
Nordrhein-Westfalen
Hier darf der maximale Rauminhalt innerhalb des Bebauungsplanbereiches 30 Kubikmeter betragen. Für Gartenlauben nach dem Kleingartengesetz und Wochenendhäuser gelten die gleichen Bestimmungen wie in Sachsen-Anhalt. Bauten, die einem forst- oder landwirtschaflichen Zweck dienen, sind ebenfalls genehmigungsfrei.
Rheinland-Pfalz
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung die Grenze von 50, außerhalb von 10 Kubikmetern nicht überschreiten. Genehmigungspflichtig sind außerdem alle Bauten, die sich nahe eines Natur- beziehungsweise Kulturdenkmales befinden.
Saarland
Bis zu 10 Kubikmeter sind innerhalb des Bebauungsplanbereiches genehmigungsfrei. Außerhalb ist ausnahmslos eine Baugenehmigung einzuholen.
Hessen
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches gilt die Höchstgrenze von 30 Kubikmetern, außerhalb: siehe Saarland.
Thüringen
Gartenlauben, die unter das Kleingartengesetz fallen, sind genehmigungsfrei. Innerhalb des Bebauungsplanbereiches erfordern Bauten bis maximal 10 Kubikmeter sowie Wochenendhäuser bis 40 Kubikmeter keine Genehmigung. Außerhalb darf ohne diese nicht gebaut werden.
Empfehlenswert vor der Errichtung eines Gartenhauses: Nachbargespräche
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in Deutschland leider an der Tagesordnung. Am häufigsten müssen sich die Gerichte mit den Themen
- Lärm,
- Parken des Autos,
- Nachbarpflichten sowie
- Haustiere
auseinandersetzen. Damit es nicht so weit kommt, sollte man in jedem Fall ein vorheriges Gespräch mit dem Nachbarn in die Planung mit einbeziehen. Auch, wenn gemäß der gesetzlichen Vorschriften der Gartenhausbau stattfindet, ist es einfach eine nette Geste, die ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis fördert.
Regelungen zum Abstand zwischen Gartenhaus und Grundstücksgrenze
Zur Vereinheitlichung der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Baugesetzgebung wurde die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO) erstellt. Sie gilt allerdings ausschließlich als Richtlinie, verbindliche Vorschriften in Sachen Baugenehmigung für Gartenhaus, Abständen usw. gibt es keine.
Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz haben alle Bundesländer in Bezug auf die Grenzbebauung die Vorgaben der MBO übernommen. Diese lauten für die Errichtung eines Gartenhauses direkt an der Grundstücksgrenze wie folgt:
- Der Bau darf keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthalten.
- Die mittlere Wandhöhe darf drei Meter nicht überschreiten.
- Es liegt eine Gesamtlänge von maximal neun Metern je Grundstücksgrenze vor.
Andernfalls gilt dann die Regel von einem Mindestabstand von drei Metern zum angrenzenden Grundstück. In vielen Bundesländern sind weitere Bedingungen in der jeweils eigenen Bauordnung verankert. So gilt beispielsweise für Berlin: Eine direkte Grenzbebauung ist erlaubt, wenn die Dachneigung 45 Grad nicht überschreitet. In Baden-Württemberg wiederum darf die Wandfläche eines Gartenhauses nicht mehr als 25 Quadratmeter betragen. Dort gilt außerdem für Gewächshäuser generell ein Mindestabstand von einem Meter zum angrenzenden Grundstück des Nachbarn.
Bildquellen / Baugenehmigung für Gartenhaus & Co:
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