Abwasser sicher zur Kläranlage schicken

Achtung Kanalarbeiten

Abwasserkanäle müssen regelmäßig darauf überprüft werden, dass sie ganz sicher dicht sind. Ansonsten würden das ständig durchlaufende Schmutzwasser das Material der Außenwände mit der Zeit zerstören.

Das Abwasser würde ungefiltert ins Erdreich und somit auch ins Grundwasser gelangen. Statt dorthin wo es hingehört – in die Kläranlage oder ins Klärwerk.

Mit einer regelmäßigen Prüfung Ihrer Abwasserleitungen beugen Sie diesen sogenannten Leckagen vor. Fragt sich, wie oft die Kanäle überprüft werden müssen und wen man damit beauftragen sollte. Hier gibt es die Antworten.

Diese Verordnungen gelten bei der Dichtheitsprüfung

Mitunter herrscht große Uneinigkeit darüber, wann welche Abwasser Leitungen untersucht werden müssen. Das liegt vor allem daran, dass sich die entsprechenden Verordnungen teilweise stark unterscheiden:

So bezieht sich beispielsweise die EU-Richtlinie nicht auf private Haushalte. Sie gilt also schon einmal nicht für diejenigen, die eine eigene Abwasserleitung haben. Im §61 des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es andererseits, dass jeder Betreiber einer Abwasseranlage verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit regelmäßig zu überprüfen.

Eine festgelegte Frist für die Überprüfungen, ob das Abwasser tatsächlich zu 100 % in Kläranlagen fließt, gibt es in dieser Verordnung allerdings nicht. Diese Frist findet sich aber in der DIN 1986-30 aus dem Jahr 2003. Demnach müssen häusliche Abwasseranlagen alle 20 Jahre geprüft werden. Bei einer nachweislich geprüften Neuanlage sind es 30 Jahre.

Dichtheitsprüfung des Abwassers – regional verschieden

In der Praxis ist es so, dass jedes Land, jede Stadt und jede Gemeinde selbstständig bestimmen kann, wie sie die Dichtheitsprüfung handhabt.

In Nordrhein-Westfalen ist es z. B. so, dass alle häuslichen Leitungen, die vor 1965 gebaut worden sind, bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden müssen. Alle anderen Leitungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.

Merke: Ob und in welchem Umfang eine Prüfung notwendig ist, hängt von den jeweiligen Länder- und Gemeindeverordnungen ab.

Die Prüfbesonderheiten sind dabei meistens in der Eigenkontrollverordnung bzw. der Eigenüberwachungsverordnung festgelegt. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen und Saarland sind kleine häusliche Abwasseranlagen von Prüfungen ausgenommen.

Bei der Dichtheitsprüfung auf Experten vertrauen

Abwasser Kanal für sicheres Abwasser

Die einzelnen Regionen unterscheiden sich nicht nur in den Prüfterminen und Intervallen, sondern auch im Prüfumfang der Abwasser Systeme.

Darüber hinaus gibt es in einigen Städten und Regionen eigene Regeln. Der Verband privater Bauherren (VPB) empfiehlt Hausbesitzern deshalb in jedem Fall, sich bei einem Sachverständigen oder der Kommune zu informieren.

Hier erfährt man z. B. auch, ob sich das Haus in einem Wasserschutzgebiet befindet und deshalb möglicherweise öfter überprüft werden muss.

Da die Verordnungen für Laien teilweise schwer nachzuvollziehen sind, ist es besonders wichtig, sich über seriöse Anbieter zu informieren. Braucht man eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1610, kann man sich z. B. an den AREI Kanalservice wenden.

Hier findet man auch Hilfe, wenn der Abfluss verstopft ist oder andere Probleme mit den Abwasser Leitungen vorliegen.

Sichere Abflüsse – vor allem bei Häusern mit Garten wichtig

Befindet sich vor Ihrem Haus ein Garten, sollten Sie umso mehr darauf achten, dass kein ungeklärtes Abwasser ins Erdreich gelangt. Für Pflanzen und Tiere ist es hochgiftig. Kümmern Sie sich aber regelmäßig um den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Leitungen, erblüht auch Ihr Garten in seinem vollen Glanz.

Sollten Sie dabei noch ein paar Tipps brauchen, können Sie sich jederzeit in unseren Ratgebern umsehen. Hier erfahren Sie, wie Sie Gemüse richtig anbauen, was beim Gießen der Pflanzen zu beachten ist und wie Sie richtig düngen, mulchen und jäten.

Bildquellen:
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