Vermieter müssen gut abgesichert sein, wenn das Eigentum vermietet werden soll. So sieht es aus. Lesen Sie selbst, was blauäuigigen Vermietern für ein Ärger drohen kann.
Schön ist es, wenn man in der Lage ist, sich Eigentum anzuschaffen. Ob als Kapitalanlage oder auch als Absicherung im Rentenalter.
Nicht so schön ist es allerdings, wenn man erkennt, dass sich plötzlich die Mieter des Eigentums als Vandalen entpuppen, sich als Mietnomaden aus dem Staub machen, oder sich überhaupt nicht an die Haus- und Wohnungsregeln im Einzelnen halten.
Man hat weder Mühe noch an den Kosten gespart – doch aus der mühevoll sanierten und renovierten Immobilie, die besenrein übergeben wurde, ist eine verkommene Höhle mit Müll, Schutt und womöglich auch noch Ungeziefer geworden.
Ein Albtraum für jeden Vermieter. Rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert zu sein, ist für solche und auch ähnliche Fälle für Vermieter ein absolutes Muss.
Ärgerlich und Existenz-bedrohend
Der Vermieter hat bei den Umbaumaßnahmen seines zu vermietenden Objektes keine Kosten gespart. Alles ist neu, die sanitären Anlagen wurden modernisiert, die Küche neu gefliest und Böden und Wände erstrahlen in einem neuen Glanz. Frisch renovierte und sanierte Wohnung werden grundsätzlich gerne angemietet.
Zum einem können sich die Mieter dank neuer Fußbodenbeläge (die der Vermieter vielleicht sogar eigenhändig verlegt hat) und des frischen Wandanstriches die Kosten hierfür ersparen und der Vermieter kann so wiederum von seinen neuen Mietern verlangen, dass sie bei eventuellem Auszug die Wohnung wieder so verlassen, wie sie bei Einzug vorgefunden wurde.
So weit, so gut. Was aber, wenn sich die Mieter nicht so verhalten, wie gewünscht? Wenn die neuen Türen stark beschädigt werden, Löcher in den Wänden sind, die Böden schon nach wenigen Monaten stark beschädigt sind.
Im schlimmsten Fall ist sogar die Bausubstanz durch fahrlässiges Verhalten eines Mieters beschädigt worden. Wird der Mieter ermahnt, scheint diesen das nicht die Bohne zu interessieren. Unter´m Strich scheint sich der Mieter jeglicher Aufforderung, Regeln der Hausordnung und Co zu widersetzen oder sie zu ignorieren?
In solchen Fällen kann man als Vermieter den Mieter letztendlich nur so schnell wie möglich loswerden und vergessen. Zu holen oder auf Ausgleich zu hoffen, kann man sich schenken. Es hilft dem Vermieter jetzt nur noch ein guter Rechtsschutz für Vermieter.
Für den Fall der Fälle abgesichert sein
Besonders als Wohnungseigentümer kommt man schnell in die prekäre Lage, einen Mieter mittels Räumungsklage aus seinem Eigentum zu verbannen.
Und das kann tatsächlich sehr schnell der Fall sein, denn aus den ehemals netten und zuvorkommenden Mietern, können sich wahrhafte Vandalen und schlimmstenfalls sogar Mietnomaden entpuppen.
Letzteres erübrigt zwar das Bewirken einer Räumungsklage, doch die Schäden, die durch solche Mieter am angemieteten Objekt entstehen können, sind in der Regel sehr hoch.
Für den Vermieter bedeutet das, dass er zunächst für die Kosten von Renovierungen und Sanierungen und auch für den dadurch entstandenen Mietausfall in Vorkasse treten muss.
Die Rückzahlungen der Forderungen seitens des Vermieters an seine Mieter bleiben selbst nach Klagen und des Durchsetzens von Titeln unter Umständen trotzdem aus. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Vermieter ist man zumindest für diese und ähnliche Fälle gut abgesichert.
Denn nur ein Vermieterrechtsschutz kann auch in solchen Fällen den Vermieter rechtlich absichern und vor allem schützen. Gerichtsverfahren und Klagen ziehen sich besonders bei Räumungsklagen sehr lange hin und können Monate andauern, bis es tatsächlich zu einem Urteil kommt.
Hat der Eigentümer dann keinen ausreichenden Rechtsschutz für Vermieter im Rücken, kann die ganze Sache nicht nur finanziell völlig aus den Rudern geraten, sondern auch eine sehr nervenaufreibende und Stress-erfüllte Zeit sein, an die man sich nie wieder erinnern möchte.
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