Ein Haushaltshilfe einstellen – sinnvoll für schwierige Situationen
Eine Haushaltshilfe einstellen ist mitunter unumgänglich. Jeder kann betroffen sein: Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall versetzt selbst die stärkste Person in einen hilfslosen Zustand. Der gewohnte Alltag ist nicht mehr alleine durchführbar,
Hilfe nimmt man in diesem Fall dankend an.Doch sollten, Lohn, Vertrag – genau bedacht und im Interesse aller Beteiligten abgestimmt werden.
Haushaltshilfe einstellen – aus Osteuropa?
Die Deutschen werden immer älter. Viele können eine Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden gut gebrauchen. Auch weigern sich viele, ihre letzten Lebensjahre im Alten- oder Pflegeheim zu verbringen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein Platz in einem Pflegeheim auch nicht günstig ist.
Für Eltern und Kinder ist eine Haushaltshilfe eine sinnvolle Lösung. Sie muss je nach Pflegefall fast rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Bis dato wurde der Bedarf an solchem Personal häufig illegal gedeckt.
Diverse Vermittlungsfirmen stellten Kontakte zu Frauen her, die zum Großteil aus Osteuropa stammen. Dass Schwarzarbeit illegal ist, sollte jedem klar sein. Sowohl Vermittlern als auch die einstellenden Familien drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe.
Haushaltshilfe einstellen – Hilfe vom Gesetzgeber
Was viele Menschen nicht wissen: Es gibt auch einen legalen Weg, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa einzustellen.
Er führt über die Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2010 vermittelte die ZAV rund 1.900 Haushaltshilfen.
Seit dem 1. Mai 2011 dürfen Familien im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit Haushaltshilfen aus Tschechien, Polen, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Lettland, Estland und Litauen legal beschäftigen.
Haushaltshilfen aus Rumänien und Bulgarien benötigen bis zum 31.12.2013 noch eine Arbeitsgenehmigung.
Natürlich bedeutet das nicht, dass die Hilfskräfte aus diesen Ländern in Deutschland bar bezahlt werden können. Interessierte müssen einen Vertrag mit der Haushaltshilfe abschließen, in dem Lohn, Arbeitszeit, Aufgaben, Urlaub und Sozialversicherungsleistungen genannt sind.
Über die Berufsgenossenschaft gilt es, die Aushilfskraft zu versichern. Die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Steuern müssen die Familien an die Krankenkasse beziehungsweise das Finanzamt überweisen.
Haushaltshilfe einstellen – Pflichten für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss, auch wenn er die Hilfe benötigt, einen Nachweis für die bestehende Pflegebedürftigkeit erbringen.
Demnach sind Haushaltshilfen ausschließlich in Haushalten zugelassen, in denen eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 45a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) wohnt. Interessierte müssen des Weiteren allen Arbeitgeberpflichten, etwa der Zahlung von Beiträgen und Versicherung, nachkommen.
Selbst wenn die Pflegekräfte aus Osteuropa stammen, müssen Arbeitgeber die für die Pflegebranche geltenden Mindestlöhne einhalten. Diese sehen wie folgt aus:
Für Sachbezüge wie Verpflegung können Familien einen bestimmen Satz, der sich von Jahr zu Jahr auch ändert, abziehen. Wichtig: Eine Haushaltshilfe ist in der Regel keine ausgebildete Pflegekraft und darf deshalb nur für leichte Aufgaben eingesetzt werden. Für eine medizinische Versorgung ist ein professioneller Pflegedienst einzustellen.
Eine geeignete Haushaltshilfe finden
Die Anstellung einer Haushaltshilfe ist für die meisten Leute selbstverständlich. Wie Babysitter und Putzhilfen erleichtert diese Person Berufstätigen, die Vollzeit arbeiten, das Leben.
Zudem verschafft eine Haushaltshilfe Luft für Freizeit, damit man auch nach dem Feierabend einige Stunde stressfrei verbringen kann. Der Markt bietet mittlerweile unzählige Angebote. Dementsprechend schwierig ist die Wahl einer geeigneten Fachkraft.
Aufgaben, die eine Haushaltshilfe übernehmen kann
Wer eine passende Wohnung oder gar ein Haus gefunden hat, der wird mit Sicherheit Hilfe im Haushalt benötigen.
Ob putzen, waschen oder den Einkauf erledigen, all diese Tätigkeiten kosten Zeit, Zeit, die Vollzeit-Berufstätige häufig nicht besitzen oder anderweitig nutzen möchten.
Eine Haushaltshilfe kann alle denkbaren Arbeiten übernehmen, die innerhalb der eigenen vier Wände sowie im Garten anfallen könnten: Kinder betreuen, Speisen zubereiten, bügeln, waschen, kleine Arbeiten im Garten und vieles mehr.
Haushaltshilfen sind echte Allrounder, die von allem etwas übernehmen können. Aber: Sie sind keine Profis, sondern Menschen wie jeder andere auch.
Haushaltshilfe einstellen – Vertrag und Einstellungsgespräch
In Dienstleistungsbereichen verschiedener Portale sind zahlreiche Anzeigen für Haushaltshilfen zu finden. Gerade in großen Städten warten tausende Menschen darauf, kontaktiert zu werden.
Ein Blick in die lokale Zeitung könnte sich ebenfalls lohnen. Wurde ein oder mehrere Kandidaten ausgewählt, kann das Vorstellungsgespräch beginnen. Hier ist es wichtig, sich ein genaues Bild von der Persönlichkeit und Fähigkeiten der zukünftigen Haushaltshilfe zu machen.
Die Person muss Vertrauen erwecken, schließlich hält sie sich womöglich mehrere Stunden unbeaufsichtigt im Haus auf oder man vertraut ihr die eigenen Kinder an. Auf folgende Punkte gilt es zu achten:
- Sympathie: Wenn die Chemie von Anfang an nicht stimmt, sollte man sich keine Hoffnung machen.
- Eindruck: Der erste Eindruck zählt, die Person sollte sauber, zuverlässig und ordentlich sein.
- Abmachungen: Von Anfang an sollte geklärt werden, welche Aufgaben die Haushaltshilfe in Zukunft erledigen muss, so kann es später keine Probleme geben. Am besten jeden Tag einen Notizzettel mit den zu erledigenden Aufgaben anfertigen.
- Rechtliches: Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- sozialversicherungspflichtig (bis zu 2.400 Euro sind steuerlich absetzbar)
- 400-Euro-Basis (steuerfrei)
- selbstständig, also Arbeit auf Rechnung
- Vertrag: Alle Abmachungen (Arbeit, Urlaub, Bezahlung, etc.) sollten Sie in einem schriftlich festlegen.
Wer die richtige Haushaltshilfe für sein Heim gefunden hat und mit ihrer Arbeit zufrieden ist, sollte sie in regelmäßigen Abständen belohnen. Möglich ist ein kleiner Bonus, eine Gehaltserhöhung oder einen freien Tag. Die Haushaltshilfe wird sich mit Sicherheit freuen und weiterhin fleißig und mit viel Freude ihre Arbeit verrichten.
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Bundesland | Brutto-Lohn Minimum | gültig seit |
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Baden-Württemberg | 1.582,00 | 01.06.2012 |
Bayern | 1.474,02 | 01.07.2012 |
Berlin | 1.587,00 | 01.01.2012 |
Brandenburg | 1.474,02 | 01.07.2012 |
Bremen | 1.395,00 | 01.05.2012 |
Hamburg | 1.524,00 | 01.03.2012 |
Hessen | 1.409,00 | 01.08.2008 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.432,00 | 01.05.2012 |
Niedersachsen* | 1.474,00 | 01.05.2012 |
Nordrhein-Westfalen | 1.456,00 | 01.07.2012 |
Rheinland-Pfalz | 1.409,00 | 01.08.2008 |
Saarland | 1.409,00 | 01.08.2008 |
Sachsen | 1.454,00 | 01.01.2012 |
Sachsen-Anhalt | 1.454,00 | 01.01.2012 |
Schleswig-Holstein | 1.432,00 | 01.05.2012 |
Thüringen | 1.454,00 | 01.01.2012 |
———– | ||
*Oldenburg | 1.486,63 | 01.05.2012 |
Tabelle: Haushaltshilfe Verdienst, Mindestbrutto-Verdienst nach Bundesländern |
Tabelle: Haushaltshilfe Verdienst Mindestbrutto-Verdienst nach Bundesländern |